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Beteiligungsrechte von Kindern in NRW stärken

Verantwortlicher Autor: Dieter Theisen/Uwe Kamp Deutschland, 04.04.2019, 14:49 Uhr
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Deutschland [ENA] Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine deutliche Stärkung der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen. Der Vergleich mit den gesetzlichen Bestimmungen in anderen Bundesländern zeigt, dass der Partizipation von Kindern und Jugendlichen oftmals seitens der Landesregierung nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt wird. Defizite bestehen aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes überall.

Vor allem bei Beteiligungsrechten in der Landesverfassung, der Frage des Wahlalters bei den Landtagswahlen, bei Beteiligungsrechten in kommunalen Angelegenheiten sowie bei der Beteiligung in Schulen.„Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland insgesamt sind ein Flickenteppich, und auch in Nordrhein-Westfalen entsprechen sie nicht durchgängig den Standards, die nötig und möglich sind. Nordrhein-Westfalen ist hier aufgefordert, umgehend alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen zur Verwirklichung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Andere Bundesländer sind wesentlich weiter, wenn es um die gesetzliche Verankerung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen geht.

Hier sollte Nordrhein-Westfalen von den vielen guten Beispielen anderer Bundesländer lernen. Wir fordern Ministerpräsident Armin Laschet auf, das Thema verstärkt auf die Agenda zu setzen und den Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen mehr Geltung zu verschaffen. Wir würden es begrüßen, wenn er sich für eine vom Deutschen Kinderhilfswerk geforderte Bund-Länder-Konferenz unter Federführung der Bundesregierung einsetzt, auf der die Vorteile der Kinder- und Jugendbeteiligung diskutiert, gesetzliche Regelungsbeispiele erörtert und Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Kommunen erarbeitet werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert insbesondere dafür, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Landesverfassung abzusichern. Zudem sollte das Wahlalter neben der kommunalen auch auf der Landesebene auf 16 Jahre abgesenkt, und in der Gemeindeordnung verpflichtende Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche festgeschrieben werden. Und auch im Schulbereich gibt das Deutsche Kinderhilfswerg gibt es eine Reihe von Handlungsempfehlungen: So sollte die Wahl eines Klassensprechers bzw. einer Klassensprecherin ab Klassenstufe 1 obligatorisch werden, sowie Schülerinnen und Schüler an Klassenkonferenzen und Lehrerkonferenzen stimmberechtigt teilnehmen können.

Schließlich sollten Schülervertretungen bzw. die Landesschülervertretung dieselben Rechte erhalten wie die jeweiligen Elternvertretungen. Zur Frage der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat das Deutsche Kinderhilfswerk vor einem Monat die Studie „Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland – eine Zusammenstellung der gesetzlichen Bestimmungen auf Bundesebene und ein Vergleich der Bestimmungen in den Bundesländern und auf kommunaler Ebene“ vorgestellt. Schwerpunkte sind dabei das Wahlrecht für Kinder und Jugendliche, Beteiligungsrechte in den Kommunen, in Kindertageseinrichtungen und vor allem in der Schule.

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